Halogenlampenverbot – neuer Push für das Smart Home

31.08.2018 Know-How

Ab 1. September 2018 dürfen in der EU keine Halogenlampen der Klasse D mehr in den Verkehr gebracht werden. In den nächsten zwei Jahren sollen Halogenlampen der anderen Leistungsklassen folgen.

Viele Verbraucher nutzen den Tausch der Lampe gleich als nächsten Schritt zum Smart Home und greifen zu einer LED mit Funkchip, die sie über das Smartphone steuern können. Nach den namhaften Herstellern bieten inzwischen auch fast alle anderen Hersteller solche LED Retrofit-Lösungen mit ZigBee, Bluetooth oder WiFi. Denn eine LED benötigt sowieso eine Spannungsgleichrichtung und -wandlung im Lampensockel, diese Spannung lässt sich auch für einen kleinen Funkchip nutzen.  

Das hat Folgen für Hersteller von anderen Smart Home Geräten. Denn durch diesen Push für das Smart Home durch die smarten Lampen, bleiben Geräte, die nicht mit anderen kommunizieren können, verstärkt draußen.  

Lampen werden heute nicht nur vom Lichtschalter oder Smartphone aus bedient, sondern auch von Virtual Assistants wie Alexa, Siri, Cortana oder dem Google Assistant, ebenso von Rauchmeldern, Weckern und Überwachungskameras. Dies läuft meist über die Hersteller-Cloud und ein ZigBee-WLAN-Gateway oder direkt per WiFi.  

Seit kurzem hält zudem das Thread Protokoll in immer mehr Smart Home Anwendungen Einzug. Denn es bietet viele Vorteile gegenüber proprietären, lokal beschränkten Adressierungen. Soll also z.B. der Radiowecker künftig nicht nur das Licht, sondern auch die Rollläden oder die Kaffeemaschine ansteuern können, muss er neben ZigBee auch Thread integriert haben.  

Bluetooth 5 kommt mit einigen Betriebsmodi, die es ebenfalls für Smart Home Geräte interessant machen. Zudem ist es - im Gegensatz zu ZigBee und Thread - schon in aktuellen Smartphones verfügbar.  

Das Bluetooth Mesh 1.0 Protokoll kann sogar ab Bluetooth 4.0 eingesetzt werden und ermöglicht den Betrieb von großen Netzen, also vielen Smart Home Geräten.  

Ein richtig guter Radiowecker wird aber nicht nur Musik und Licht einschalten. Er wird Puls und Bewegungen erfassen und in der optimalen Schlafphase sanft und kontrolliert Lautstärke und Licht erhöhen. Dazu benötigt er Zugriff auf die Smartwatch oder den Fitnesstracker, die vor allem mit dem ANT Protokoll ausgestattet sind.  

Das heißt: Der Radiowecker sollte über ZigBee, Thread, Bluetooth 5, Bluetooth Mesh und ANT verfügen, um mit allen Smart Home Geräten kommunizieren zu können.  

Damit der Endverbraucher all diese Verbindungen zu all seinen Smart Home Geräten und Systemen nicht einzeln einrichten muss, hilft ein weiterer Funkstandard: Near Field Communication (NFC). Dank NFC lassen sich mit einmaligem Berühren des Smart Home Geräts - in unserem Beispiel des Radioweckers - mit einem Smartphone alle Netze vollautomatisch einrichten.

Alle genannten Protokolle beherrscht der <link www.rutronik24.com/product/nordic/nrf52840-qiaa-r/8274101.html _blank external-link-new-window "open internal link">nRF52840</link> von Nordic Semiconductor, zudem kommt er mit USB-Schnittstelle, AD-Wandler und verschiedenen Sicherheitstools - und ist kaum teurer als eine reine ZigBee Lösung. Zum Ausprobieren kann man mit dem <link www.rutronik24.com/product/nordic/nrf52840-dongle/10720468.html _blank external-link-new-window "open internal link">nRF52840-Dongle</link> für unter zehn Euro ein Mini-Entwicklungskit erwerben. Es ist als Frontend und physisches Gateway für das „nRF Connect for Desktop“ PC-Tool konzipiert. Damit lässt sich ein PC schnell und einfach mit einem drahtlosen Gerät verbinden. Zudem sind kostenlos der Segger Compiler und ein GNU-Compiler verfügbar, alternativ lassen sich Versionen von IAR oder Keil für den nRF52840 eingeschränkt nutzen. Wer auf den Geschmack gekommen ist, findet mit dem <link www.rutronik24.com/product/nordic/nrf52840-dk/10422794.html _blank external-link-new-window "open internal link">nRF52840 Development Kit</link> eine leistungsfähigere Entwicklungsumgebung.

<link ec.europa.eu/energy/en/news/phase-out-inefficient-lamps-postponed-1-september-2018 _blank external-link-new-window "open internal link">Link zur EU-Verordnung</link>